Aktuelle Meldungen

Update der Corona-AG: Neue Corona-Regelungen

15.05.2020: Die Rechtslage bezüglich der „Corona-Vorschriften“ ändert sich stetig und in Nuancen.

Zur aktuellen Situation
Die zur Eindämmung der Infektionsverbreitung erlassenen Ausgangsbeschränkungen wurden überall aufgehoben. Das heißt, dass es keinen dringenden (in der AV der Länder einzeln positiv /negativ aufgelisteten) Grund mehr geben muss, um den eigenen Hausstand verlassen zu dürfen.

Das war in erster Linie die Begründung, weshalb wir in unserer Tätigkeit beschränkt wurden. Man durfte unsere Praxen nur noch in dringenden Fällen aufsuchen und hatte so einen persönlichen Ausgangsgrund.

Nun dürfen Bürgerinnen und Bürger wieder überall hin, wohin sie gehen können (geöffnete Betriebe) und möchten. Unter dieser Voraussetzung kann es im Umkehrschluss nicht sein, dass die Behandlungen in Heilpraktikerpraxen weiter auf „medizinisch dringend notwendige“ beschränkt sind.

Dennoch sind die Kontaktmaßnahmen zu beachten (nur begrenzter Kontakt mit haushaltsfremden Personen max. 2 bis 5 Personen, je nach Bundesland, Abstandsregelung, Maske, keine Ansammlungen…), wenn man ausgeht.

Nach Meinung der Corona AG gilt aber für uns Heilpraktiker generell, dass wir, unserem Verständnis und unserer gesetzlichen Einordnung nach, medizinisch notwendig behandeln.

Über diesen Link  meines Heilpraktikerverbandes erfahren Sie den neuesten Stand: https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/%MCEPASTEBIN%%MCEPASTEBIN%